Häufig gestellte Fragen

  • „Optimale Information unter Einhaltung einer gleichzeitig möglichst geringen Belastung für den Patienten“: So lautet das Ziel in der Röntgendiagnostik. Um einer nicht sachgemäßen Anwendung von Strahlenquellen entgegenzutreten, wurde 1928 die International Commission on Radiation Protection (ICRP) gegründet. Die von diesem Expertengremium bis heute regelmäßig herausgegebenen Reports und Empfehlungen stellen die Grundlage der Gesetzgebung weltweit dar. Entsprechend diesen Berichten beinhalten die EU-Richtlinien die Forderung nach nationalen Qualitätssicherungsprogrammen.

    Experten sind gerade gut genug

    Neben den technischen Weiterentwicklungen ist die Kompetenz der Anwender das Hauptanliegen des Strahlenschutzes. Wichtigste Grundregel ist, den für den Patienten größtmöglichen Nutzen zu erzielen. Dies wird dann der Fall sein, wenn mit der geringsten Strahlenmenge gearbeitet wird, mit der noch die gewünschten Informationen zu erhalten sind.

    Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

    Qualitätssicherung in der Radiologie umfasst sowohl technische als auch ärztliche Maßnahmen. Die apparative Ausstattung wird bei der Installation und danach in regelmäßigen Zeitintervallen von Strahlenschutzexperten der jeweiligen Bundesländer kontrolliert.

    Überall dort, wo radiologische Anlagen aufgestellt sind, hat ein speziell ausgebildeter Strahlenschutzbeauftragter dafür Sorge zu tragen, dass korrekte Arbeit geleistet wird. Nur in seiner persönlichen Anwesenheit dürfen nach österreichischer Gesetzgebung Untersuchungen durchgeführt werden, es sei denn, er wird durch eine ebenso ausgebildete Fachkraft vorübergehend vertreten. Darüber hinaus sind alle, die mit ionisierender Strahlung beruflich zu tun haben, verpflichtet, sich einmal jährlich in Strahlenschutzfragen fortzubilden. Bereits während des Medizinstudiums muss jeder Student eine Prüfung in Radiologie und Strahlenschutz ablegen.

    Auf dem Weg ins 3. Jahrtausend

    Durch die Fülle an technischen Innovationen hat sich die Strahlendosis für die Patienten in den letzten Jahrzehnten drastisch reduziert. Filmmaterial, Detektoren und Bleiabschirmungen stehen heute in einer Qualität zur Verfügung, wie sie beispielsweise in den siebziger Jahren kaum möglich war.

    Durch ein ansprechendes Design der Apparate und eine insgesamt angenehme Umgebung fühlen sich die Patienten heute während einer Untersuchung generell wohler als früher in abgedunkelten Laborräumen. Anders als bei Glücksspielen sind Chancen und Risiken in der medizinischen Diagnostik verteilt: die Untersuchungsabläufe sind so gestaltet, dass die Patienten profitieren. Trotz aller Maßnahmen, das Risiko einer Untersuchung so gering wie möglich zu halten, bleibt immer ein gewisses, wenngleich sehr geringes Restrisiko, bestehen.

    Wie hoch ist das Risiko?

    Chance und Risiko sind vor der Durchführung einer medizinischen Untersuchung oder eines Eingriffes genauso abzuwägen wie vor Beginn einer Fahrt mit dem Auto. Ähnlich wie bei einem Autounfall sind entstandene Schäden erst nachträglich klar feststellbar. Im vorhinein können sie nur abgeschätzt werden.

    Meist ist dieses Abwägen aber einfach: Niemand wird bei Verdacht auf den Bruch eines Knochens angesichts der drohenden Gefahren durch eine mangelhafte Heilung auf eine Röntgenaufnahme verzichten.

    Bei einer Mammographie entspricht die Strahlenbelastung in etwa der Belastung der ein Flugpassagier von Wien nach New York durch natürliche Strahlung ausgesetzt ist.

    Die Kraft des Lebens

    Seit der Entstehung der Erde ist energiereiche elektromagnetische Strahlung (Licht, Wärmestrahlung, Röntgen- bzw. Gammastrahlung) ein wesentlicher Teil der Natur und ihrer Evolution. Biologischer Nutzen und gefährdende Begleitwirkungen stehen in einem dauernden Spannungsfeld zueinander.

    Pflanzen, durch das Sonnenlicht zum Blühen gebracht, verfügen über vielfältige Schutzmechanismen, um der negativen Wirkung des Lichtes, der Hitze, widerstehen zu können.

    Der Mensch genießt und braucht die Wärme und Helligkeit des Sonnenlichtes; gleichzeitig verfügt er aber über Schutzvorrichtungen wie die Melatoninproduktion in der Haut, um sich gegen die negativen Wirkungen wie den Sonnenbrand zu schützen.

    Welche Arten von Strahlung gibt es?

    Röntgenstrahlung unterscheidet sich vom sichtbaren Licht prinzipiell nur durch seine höhere Schwingungsfrequenz. Gammastrahlung ist eine sehr energiereiche kurzwellige Strahlung, die durch Zerfall von natürlichen oder künstlichen Atomkernen entsteht. Strahlung mit einer kürzeren Wellenlänge als UV-Licht bezeichnet man auch als ionisierende Strahlung. Auch gegen die negative Wirkung der ionisierenden Strahlung gibt es natürliche Schutzmechanismen. Da man Röntgenstrahlen weder sehen noch spüren kann, erscheint vieles unerklärlich und geheimnisvoll. Bei unerklärbaren Vorgängen reagieren viele Menschen mit Abwehr und Angst.

    Auf die Dosierung kommt es an…

    Dieser Satz, der vom alten Naturforscher Paracelsus (1493-1541) auf die Gabe von Arzneien bezogen wurde, gilt im übertragenen Sinn auch für die Verabreichung von Strahlen.

    Auch hier hängt die Wirkung vom Energiegehalt, ausgedrückt als „Strahlenhärte“, und der Menge, ausgedrückt als „Strahlendosis“, ab. „Harte“ Röntgenstrahlung hat eine kürzere Wellenlänge als „weiche“, die der Wellenlänge des UV-Lichtes sehr nahe kommt. Welche Strahlenart in der Medizin angewendet wird, ist im Einzelfall zu entscheiden. Während bei einer Mammographie (Aufnahme der weiblichen Brust) eine besonders weiche Strahlung zum Erzielen eines optimalen Bildkontrastes verwendet wird, sind Bilder der Lunge und des Herzens in Hartstrahltechnik anzufertigen, da der Körper hier einen größeren Durchmesser aufweist und aus unterschiedlichen Gewebekomponenten, der lufthältigen Lunge, dem blutgefüllten Herz und den kalkdichten Knochen, besteht. Früher war die Durchleuchtung mit Röntgenstrahlen eine gängige Methode, bei der die Patienten oft minutenlang der Strahlung ausgesetzt waren. Heute wird die Durchleuchtung in technisch wesentlich ausgereifterer Form nur mehr als Ergänzung zu Röntgenaufnahmen verwendet. Die für diese Aufnahmen benötigten Belichtungszeiten betragen, ähnlich wie in der Fotographie, Millisekunden bis Sekunden.

    Strahlung ist Teil des Lebens

    Die sogenannte „zivilisatorische oder künstliche Strahlung“ aus Medizin und Kerntechnik trägt nur einen relativ kleinen Teil der Gesamtdosis für den Menschen bei. Der größere Teil wird durch natürliche Strahlung verursacht, die aus dem Weltraum in Form von Höhenstrahlung („Kosmische Strahlung“) und aus dem Erdboden in Form von Erdstrahlung („Terrestrische Strahlung „) auf alle Lebewesen einwirkt, und das schon seit es die Erde gibt.

    Diese Strahlung ist immer um uns, gleichgültig, wo wir uns aufhalten. Man nennt sie deshalb auch „Hintergrundstrahlung“.


    Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage rtaustria - Berufsverband für Radiologietechnologie.

  • mGy = Milligray

    dGycm² = Dezigray * Quadratzentimeter

    DFP = Dosisflächenprodukt

    OD = Organdosis (auch Parenchymdosis)

    Diese Abkürzungen lesen Sie seit einiger Zeit in den Befunden. Wir geben damit die Messungen bezüglich der Energiedosis bei Ihrer Untersuchung an.

    Wir nutzen diese Werte zur Qualitätssicherung, damit wir eine aussagekräftige und möglichst schonende Untersuchung durchführen können.

  • In manchen Fällen ist eine spezielle Untersuchungsvorbereitung erforderlich. Die genauen Vorbereitungen finden Sie in den jeweiligen Detailseiten der betreffenden Untersuchung oder zusammengefasst bei den DOWNLOADS.

    Vorbereitungen sind wichtig für:

    • Röntgenuntersuchungen von Speiseröhre, Magen, Darm sowie Dünn-Dickdarm-Passage
    • Röntgenkontrastmitteluntersuchungen von Nieren und Venen
    • Ultraschall des Bauches
  • Patientinnen / Patienten der Gebietskrankenkassen:

    • Dopplersonographie der Venen oder Arterien der Extremitäten: 50 Euro / 25 Euro wenn rezeptgebührenfrei
    • Kombinationsuntersuchung Dopplersonographie der Venen und Arterien: 90 Euro / 25 Euro wenn rezeptgebührenfrei
    • Sonographie der Schulter- bzw. Kniegelenke: 25 Euro

    Alle Patientinnen, die keine Überweisung und keine Einladung haben zur

    • Mammographie: 100 Euro
    • Ultraschall der Brust: 20 Euro

    Alle Patientinnen / Patienten:

    • Nachdruck von Bildern: 10 Euro + 5 Euro je Bild
    • Nachdruck einer CD: 10 Euro
    • Lungenröntgen – Einstellungsuntersuchung (für Arbeitgeber / Schule): 40 Euro

    PRIVATPATIENTEN / PRIVATPATIENTINNEN:

    Sind Sie Privatpatient oder haben eine private Krankenversicherung, dann verrechnen wir die Untersuchungen nach dem Tarif der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft mit einem Aufschlag von 5 % – Bearbeitungsgebühr (Mehraufwand durch das Bearbeiten von Einzelrechnungen).

    MAGNETRESONANZ-TOMOGRAPHIE:

    Eine Magnetresonanz-Tomographie (MRT) können Sie in unserer Ordination nur als Privatpatient in Anspruch nehmen. Das heißt, Sie bekommen die Kosten für die Untersuchung bei Ihrer Krankenkasse nicht rückerstattet.

    Eine Invertragnahme mit den Krankenkassen wurde von der zuständigen Stelle abgelehnt. Manche Zusatzversicherungen übernehmen allerdings die Kosten für die Untersuchung.

    Der Basispreis pro Region beträgt 200 Euro. Ist für die Untersuchung ein Kontrastmittel notwendig, dann verrechnen wir für dieses zusätzlich 50 Euro.

    Spezielle Untersuchungen, ergänzende oder Mehrfachuntersuchungen verrechnen wir nach Aufwand.

  • BILDER:

    Üblicherweise bekommen Sie Ihre Bilder gleich mit.

    Wenn Sie uns Ihre Zustimmung geben, dann stellen wir Ihnen Ihre Bilder und Befunde auch auf dem A1 Radiologieportal zur Verfügung.

    BEFUND:

    Der zuweisende Arzt bekommt - je nach Vereinbarung - einen Befund per e-Mail, Post oder FAX. Sicherheitshalber nehmen Sie bitte Bilder und Befund zu Ihrem nächsten Arztbesuch mit.

    Zuweisende Ärzte, die sich im A1 Radiologieportal registriert haben, können Ihre Bilder und Befunde elektronisch einsehen.

    SIE ALS PATIENTIN / PATIENT

    • bekommen, wenn es keine anderen Vereinbarungen gibt, Ihren Befund per Post.
    • können Ihren Befund am Untersuchungstag auf dem ELGA-Portal abrufen - so Sie nicht aus der ELGA ausgestiegen sind. (www.gesundheit.gv.at)
    • können Ihre Bilder und Befunde auf dem A1 Radiologieportal ansehen (siehe oben) - so Sie uns Ihre Zustimmung gegeben haben und Ihre Handynummer und ev. auch Ihre e-mail-Adresse.
    • können den Befund auch via e-Mail erhalten. Dazu benötigen wir Ihre e-Mail-Adresse und Ihre Handy-Nummer. Sie bekommen zum Öffnen des Befundes einen TAN auf Ihr Handy geschickt.

  • Seit 1. Mai 2023 gibt es die FFP 2 Maskenpflicht im Gesundheitsbereich nicht mehr.


    Wir empfehlen weiterhin eine Maske zu tragen insbesondere wenn Sie


    · sich krank fühlen oder auf COVID 19 hinweisende Symptome haben

    · COVID 19 positiv sind

    · eine geschwächte Immunabwehr haben

    · zu anderen Personen keinen ausreichenden Abstand einhalten können


    Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation.

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